Der UV-A Filter DHHB (INCI: Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate) erfreut sich großer Beliebtheit, da er recht gut verträglich ist und eine bessere Stabilität im Vergleich zu anderen UV-Filtern aufweist. Also kein Wunder, dass DHHB in zahlreichen Sonnenschutzmitteln vertreten ist. Nun kratzt ein Artikel des Spiegels an der glänzenden Rüstung. Denn der UV-Filter soll schädliche Verunreinigungen – genau genommen die Substanz DnHexP – enthalten. Aber wie besorgniserregend ist diese Entdeckung wirklich?
Ausgangssituation ist eine Untersuchung des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) bei der in Urinproben von Kindern der Stoff Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) gefunden wurde.
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DHHB: gesundheitliche Beeinträchtigung unwahrscheinlich
Da der Spiegel-Artikel hinter einer Paywall versteckt ist, war es mir nicht möglich den Inhalt einzuschätzen. Aber Gott sei Dank ist die Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) für alle frei zugänglich. Das BfR bewertet auf wissenschaftlicher Grundlage das Risiko von Lebens- und Futtermitteln sowie von Stoffen und Produkten. Das heißt hier arbeiten Menschen, die wissen wie man Forschungsergebnisse auswertet.
Kurzum: das BfR hält eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch DHHB für unwahrscheinlich, was unter anderem daran liegt dass der UV-Filter nur bis zu einer Konzentration von zehn Prozent in Sonnenschutzmitteln verwendet werden darf und die Aufnahme über unsere Haut laut Berechnungen sehr gering ist. Wer sich nun bezüglich des Wortes unwahrscheinlich sorgt, sei beruhigt. In der Wissenschaft gibt’s einfach keine hundertprozentigen Sicherheiten weil die Welt aber auch die Forschung ständig im Wandel ist und immer ein gewisses Restrisiko vorhanden ist.
Auch das SCCP (Scientific Committee on Consumer Products) hat Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat in der besagten Konzentration als sicher eingestuft (Opinion on Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate, 2008).
Außerdem gilt es zu bedenken, dass das bloße Vorhandensein bestimmter Stoffe im Urin keine Aussage über deren unmittelbares Gesundheitsrisiko erlaubt. Denn nur weil etwas existiert, heißt es nicht dass es pauschal schädlich ist.
Welche Konsequenzen kann man ziehen?
Generell ist es erstrebenswert die Aufnahme von Phthalaten zu reduzieren. Hierzu sagt das BfR folgendes: „Menschen nehmen Phthalate hauptsächlich über die Nahrung auf, Kleinkinder verstärkt auch über Hausstaub und Gegenstände, die sie in den Mund stecken. Um bei kleinen Kindern die Aufnahme von Phthalaten über den Hausstaub zu verringern, sollten Böden und Teppiche regelmäßig gereinigt werden. Wichtig ist auch darauf zu achten, dass Kleinkinder nur Gegenstände in den Mund nehmen, die dafür hergestellt und gedacht sind.“
Aus Furcht eurer heißgeliebten Sonnencreme die kalte Schulter zu zeigen, ist jedoch keine gute Idee! Denn es ist deutlich wahrscheinlicher einen Sonnenbrand zu bekommen und Hautschäden davonzutragen als seine Gesundheit durch mögliche Verunreinigungen in der Sonnencreme zu gefährden. Allgemein gilt: wendet Sonnencreme möglichst auf intakter Haut an und nutzt keine abgelaufenen Produkte.
Meine Meinung
Dass reißerischer Content zum UV-Filter DHHB im Internet kursiert und zum Teil für Panik sorgt, finde ich absolut fragwürdig. In einigen Beiträgen wird die Tatsache, dass DnHexP in gewissen Sonnenschutzmitteln nachgewiesen wurde zwar ausgeschlachtet aber keinerlei Einordnung vorgenommen. Das hilft absolut niemandem weiter. Dass Verunreinigungen bei der Herstellung bestimmter Stoffe entstehen können, lässt sich nämlich leider nicht immer vermeiden. Außerdem ist eine Unterscheidung zwischen oraler und dermaler Aufnahme sehr wichtig. Sonnencreme zu essen, ist etwas anderes als sie auf die Haut aufzutragen.
Hersteller haben natürlich die Verantwortung das Verunreinigungsrisiko zu minimieren sowie regelmäßige Qualitätskontrollen durchzuführen. Auch die Kosmetikverordnung und das LFGB sind eine wichtige Grundlage! Denn kosmetische Mittel wie Sonnencremes sind in Deutschland ziemlich gut reguliert. Und vor allem Forschung treibt die Verbesserung regulatorischer Maßnahmen an, welche wiederum wichtig für den Verbraucherschutz sind. Deshalb ist es unerlässlich, dass Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sich weiterhin mit diesen Themen beschäftigen um neue Erkenntnisse zu gewinnen.